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   VerfGH Sachsen, 24.04.2020 - 24-IV-20 (HS), 25-IV-20 (e.A.)   

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https://dejure.org/2020,9056
VerfGH Sachsen, 24.04.2020 - 24-IV-20 (HS), 25-IV-20 (e.A.) (https://dejure.org/2020,9056)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24.04.2020 - 24-IV-20 (HS), 25-IV-20 (e.A.) (https://dejure.org/2020,9056)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24. April 2020 - 24-IV-20 (HS), 25-IV-20 (e.A.) (https://dejure.org/2020,9056)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VerfGH Sachsen
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollstreckungsschutzantrag aufgrund Ratenzahlungsmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.04.2020 - 24-IV-20
    Dieser verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; st. Rspr.).

    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; st. Rspr.).

  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.04.2020 - 24-IV-20
    Ihr entspricht die Pflicht des Richters, diese Gleichstellung der Parteien durch eine objektive, faire Verhandlungsführung, durch unvoreingenommene Bereitschaft zur Verwertung und Bewertung des gegenseitigen Vorbringens, durch unparteiische Rechtsanwendung und durch korrekte Erfüllung seiner sonstigen prozessualen Obliegenheiten gegenüber den Prozessbeteiligten zu wahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 1979, BVerfGE 52, 131 [156 f.]; Beschluss vom 18. Juni 1985, BVerfGE 70, 180 [188]; Beschlüsse vom 30. September 2018 - 1 BvR 1783/17 - juris Rn. 14 f. sowie 1 BvR 2421/17 - juris Rn. 27 f.).

    bb) Die prozessuale Waffengleichheit steht dabei im Zusammenhang mit dem Gehörsgrundsatz aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf, der eine besondere Ausprägung der Waffengleichheit ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. September 2018 - 1 BvR 1783/17 - juris Rn. 15 sowie 1 BvR 2421/17 - juris Rn. 28).

  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 2421/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.04.2020 - 24-IV-20
    Ihr entspricht die Pflicht des Richters, diese Gleichstellung der Parteien durch eine objektive, faire Verhandlungsführung, durch unvoreingenommene Bereitschaft zur Verwertung und Bewertung des gegenseitigen Vorbringens, durch unparteiische Rechtsanwendung und durch korrekte Erfüllung seiner sonstigen prozessualen Obliegenheiten gegenüber den Prozessbeteiligten zu wahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 1979, BVerfGE 52, 131 [156 f.]; Beschluss vom 18. Juni 1985, BVerfGE 70, 180 [188]; Beschlüsse vom 30. September 2018 - 1 BvR 1783/17 - juris Rn. 14 f. sowie 1 BvR 2421/17 - juris Rn. 27 f.).

    bb) Die prozessuale Waffengleichheit steht dabei im Zusammenhang mit dem Gehörsgrundsatz aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf, der eine besondere Ausprägung der Waffengleichheit ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. September 2018 - 1 BvR 1783/17 - juris Rn. 15 sowie 1 BvR 2421/17 - juris Rn. 28).

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.04.2020 - 24-IV-20
    Ihr entspricht die Pflicht des Richters, diese Gleichstellung der Parteien durch eine objektive, faire Verhandlungsführung, durch unvoreingenommene Bereitschaft zur Verwertung und Bewertung des gegenseitigen Vorbringens, durch unparteiische Rechtsanwendung und durch korrekte Erfüllung seiner sonstigen prozessualen Obliegenheiten gegenüber den Prozessbeteiligten zu wahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 1979, BVerfGE 52, 131 [156 f.]; Beschluss vom 18. Juni 1985, BVerfGE 70, 180 [188]; Beschlüsse vom 30. September 2018 - 1 BvR 1783/17 - juris Rn. 14 f. sowie 1 BvR 2421/17 - juris Rn. 27 f.).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.04.2020 - 24-IV-20
    Ihr entspricht die Pflicht des Richters, diese Gleichstellung der Parteien durch eine objektive, faire Verhandlungsführung, durch unvoreingenommene Bereitschaft zur Verwertung und Bewertung des gegenseitigen Vorbringens, durch unparteiische Rechtsanwendung und durch korrekte Erfüllung seiner sonstigen prozessualen Obliegenheiten gegenüber den Prozessbeteiligten zu wahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 1979, BVerfGE 52, 131 [156 f.]; Beschluss vom 18. Juni 1985, BVerfGE 70, 180 [188]; Beschlüsse vom 30. September 2018 - 1 BvR 1783/17 - juris Rn. 14 f. sowie 1 BvR 2421/17 - juris Rn. 27 f.).
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 133-IV-09

    Absehen von der Kostenauferlegung für einen Parkverstoß wegen Unbilligkeit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.04.2020 - 24-IV-20
    Allerdings kommt eine Verletzung nur in Betracht, wenn die gerichtliche Entscheidung auf dem gerügten Verstoß beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2009 - Vf. 133-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.04.2020 - 24-IV-20
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.04.2020 - 24-IV-20
    Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 20-IV-18
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.04.2020 - 24-IV-20
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV09; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 20-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 10-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.04.2020 - 24-IV-20
    Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 162-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 47-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 6-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 27.08.2013 - 39-IV-13
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